Als ständige Vertretung der Leitung unterstützen und entlasten Sie diese dauerhaft in ihrer Leitungsfunktion. Sie üben Ihre Tätigkeit in Abstimmung mit der Leitung aus und sind dieser gegenüber informationspflichtig. Sie sind darüber hinaus die Abwesenheitsvertretung der Leitung. Die Festlegung der übertragenen Aufgaben erfolgt durch den Dienstgeber und kann in den folgenden Bereichen liegen:
- Personalführung
Durchführung von Dienstbesprechungen, Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen, Anleitung von Praktikanten/innen, Dienstplangestaltung und Vertretungspläne - Betriebsführung
Anmeldegespräche und Aufteilung der Gruppen, Erledigung von Verwaltungsaufgaben, Verwaltung der Gelder - Zusammenarbeit mit den Eltern
Führen von Anmelde- und Entwicklungsgesprächen, Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten mit den Familien, Verfassen von Elternbriefen und Elterninformationen