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Schwerbehindertenvertretung

Zusätzlich zur Gesamt-MAV gibt es die Schwerbehindertenvertretung. Sie setzt sich für die Interessen aller schwerbehinderten, gleichgestellten und von Behinderung bedrohten Mitarbeiter*innen in unserem Unternehmen ein und hat ebenfalls einen Sitz in der Gesamt-MAV. Das Mandat der Vertrauensperson der Schwerbehinderten gründet sich im SGB IX und ihm liegen spezifischere und weitreichender definierte Aufgaben zu Grunde. Der Arbeitgeber seinerseits stellt die SBV für diese Aufgaben frei und bezieht diese in alle relevanten Vorgängen und Entscheidungen mit ein.

Aufgaben der Gesamt-SBV

  • Beratung und Unterstützung in allen wichtigen Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Hilfe bei Antragstellungen und im Kontakt mit zuständigen Behörden und Ämtern
  • Unterstützung bei laufenden Verfahren wie: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Leidensgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Konfliktlösungen, Kündigungsschutzverfahren
  • Mitwirkung bei Personalentscheidungen
  • Teilnahme an Sitzungen der Mitarbeitervertretung (MAV) und Gesamt-MAV
  • Organisation einer jährlichen Versammlung für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen

 

Die Wahrnehmung der Aufgaben setzt voraus, dass die Mitarbeiter*innen oder die Bewerber*innen ihre Schwerbehinderung dem Dienstgeber gegenüber offenbart. Bei Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Anerkennung als Behinderung oder deren Relevanz für die Arbeit können Sie sich vertrauensvoll an die SBV wenden. Die Einbeziehung der SBV ist freiwillig, auch im BEM-Verfahren. Sie entscheiden selbst über die Beteiligung der SBV und bleiben in allen Verfahren selbstbestimmt. 

Die Gesamt-SBV arbeitet vertraulich und eng mit der Geschäftsführung und anderen betrieblichen Stellen zusammen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren.

Beantragung Schwerbehindertenausweis

Erstantrag

Änderungsantrag

Der Erstantrag kann auch direkt online ausgefüllt werden. Dieser muss allerdings durchgehend bearbeitet und dann online versandt werden. Eine zwischenzeitliche Speicherung ist nicht möglich.

 

Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an ihre SBV vor Ort oder die Gesamt-SBV. Falls Ihre GE keine SBV hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Gesamt-SBV.

Sabine Dres

Sabine Dres

Gesamt-SBV

Zum Sonnenberg 3
54329 Konz-Niedermennig
Gesamteinrichtung Konz
Margit Gallmeister
Isabelle L'Hote

Isabelle L'Hote

Schadallerstraße 59
54439 Saarburg
Gesamteinrichtung Saarburg
Ralf Weber

Ralf Weber

Pädagogische Fachkraft

KiTa St. Hubertus Hetzerath

Kirchgässchen 6
54523 Hetzerath
Gesamteinrichtung Mittelmosel
Ursula Clemens

Ursula Clemens

Pädagogische Fachkraft

KiTa St. Martin

Sportplatzstraße 7
54636 Wißmannsdorf

Schwerbehinderung

Sich damit auseinanderzusetzen, dass man vielleicht seine Arbeit nicht mehr schafft, ohne dabei über die eigenen gesundheitlichen Grenzen zu gehen, ist nicht einfach. Dies dann auch noch öffentlich zu machen und sich an entsprechenden Stellen Hilfe zu holen, ist oft mit Scham und fehlendem Mut verbunden.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat auf seiner Homepage den Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung sowie den Änderungs-Antrag nach § 152 SGB IX zur Verfügung gestellt. Dieser kann direkt am PC bearbeitet, ausgedruckt und dann per Post versendet werden.

Der Erstantrag kann auch direkt online ausgefüllt werden. Dieser muss allerdings durchgehend bearbeitet und dann online versandt werden. Eine zwischenzeitliche Speicherung ist nicht möglich.

 

Das Bild zeigt zwei Hände die sich um diverse Figuren schließen

Gleichstellung

Warum eine Gleichstellung beantragen?

Eine Liste mit allen Vorteilen, die sich durch eine Gleichstellung ergeben, finden Sie hier zum Download.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Schwerbehindertenvertretung!

Weitere Anlaufstellen

- SEKIS – Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier


Chronische Erkrankungen behindern einen oft im Alltag, bringen einen an die eigenen Grenzen und belasten körperlich und seelisch. SEKIS bietet zu verschiedenen Erkrankungen wie Depression, Krebs oder Hörproblemen, aber auch zur allgemeinen Lebensbewältigung, z. B. für Alleinerziehende, Selbsthilfegruppen in verschiedenen umliegenden Regionen an.

Selbsthilfegruppen A - Z
 

Selbsthilfe heißt aber auch, sich informieren zu können, um zu verstehen, was warum in bzw. mit einem passiert. Dazu hat SEKIS Downloads zu verschiedenen Themen bereitgestellt, z.B. Rheuma verstehen, Epilepsie verstehen oder auch Diabetes verstehen.

Informationen zum Download 
 

Weitere Infos zu SEKIS finden Sie auch im Bereich Betreibliches Gesundheitsmanagement, hier unter "BGM: Hilfen & Angebote | Selbsthilfe"

 

- Zu den Kontaktdaten der Integrationsfachdienste der jeweiligen Regionen

- Zum Sozialverband VDK Rheinland-Pfalz