Zusätzlich zur Gesamt-MAV gibt es die Schwerbehindertenvertretung. Sie setzt sich für die Interessen aller schwerbehinderten, gleichgestellten und von Behinderung bedrohten Mitarbeiter*innen in unserem Unternehmen ein und hat ebenfalls einen Sitz in der Gesamt-MAV. Das Mandat der Vertrauensperson der Schwerbehinderten gründet sich im SGB IX und ihm liegen spezifischere und weitreichender definierte Aufgaben zu Grunde. Der Arbeitgeber seinerseits stellt die SBV für diese Aufgaben frei und bezieht diese in alle relevanten Vorgängen und Entscheidungen mit ein.
Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben der Gesamt-SBV
- Beratung und Unterstützung in allen wichtigen Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Hilfe bei Antragstellungen und im Kontakt mit zuständigen Behörden und Ämtern
- Unterstützung bei laufenden Verfahren wie: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Leidensgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Konfliktlösungen, Kündigungsschutzverfahren
- Mitwirkung bei Personalentscheidungen
- Teilnahme an Sitzungen der Mitarbeitervertretung (MAV) und Gesamt-MAV
- Organisation einer jährlichen Versammlung für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen
Die Wahrnehmung der Aufgaben setzt voraus, dass die Mitarbeiter*innen oder die Bewerber*innen ihre Schwerbehinderung dem Dienstgeber gegenüber offenbart. Bei Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Anerkennung als Behinderung oder deren Relevanz für die Arbeit können Sie sich vertrauensvoll an die SBV wenden. Die Einbeziehung der SBV ist freiwillig, auch im BEM-Verfahren. Sie entscheiden selbst über die Beteiligung der SBV und bleiben in allen Verfahren selbstbestimmt.
Die Gesamt-SBV arbeitet vertraulich und eng mit der Geschäftsführung und anderen betrieblichen Stellen zusammen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren.
Beantragung Schwerbehindertenausweis
Der Erstantrag kann auch direkt online ausgefüllt werden. Dieser muss allerdings durchgehend bearbeitet und dann online versandt werden. Eine zwischenzeitliche Speicherung ist nicht möglich.
Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an ihre SBV vor Ort oder die Gesamt-SBV. Falls Ihre GE keine SBV hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Gesamt-SBV.


Ralf Weber
Pädagogische Fachkraft
KiTa St. Hubertus Hetzerath
Ursula Clemens
Pädagogische Fachkraft
KiTa St. Martin
Schwerbehinderung
Sich damit auseinanderzusetzen, dass man vielleicht seine Arbeit nicht mehr schafft, ohne dabei über die eigenen gesundheitlichen Grenzen zu gehen, ist nicht einfach. Dies dann auch noch öffentlich zu machen und sich an entsprechenden Stellen Hilfe zu holen, ist oft mit Scham und fehlendem Mut verbunden.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat auf seiner Homepage den Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung sowie den Änderungs-Antrag nach § 152 SGB IX zur Verfügung gestellt. Dieser kann direkt am PC bearbeitet, ausgedruckt und dann per Post versendet werden.
Der Erstantrag kann auch direkt online ausgefüllt werden. Dieser muss allerdings durchgehend bearbeitet und dann online versandt werden. Eine zwischenzeitliche Speicherung ist nicht möglich.

Gleichstellung
Warum eine Gleichstellung beantragen?
Eine Liste mit allen Vorteilen, die sich durch eine Gleichstellung ergeben, finden Sie hier zum Download.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Schwerbehindertenvertretung!
Weitere Anlaufstellen
- SEKIS – Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier
Chronische Erkrankungen behindern einen oft im Alltag, bringen einen an die eigenen Grenzen und belasten körperlich und seelisch. SEKIS bietet zu verschiedenen Erkrankungen wie Depression, Krebs oder Hörproblemen, aber auch zur allgemeinen Lebensbewältigung, z. B. für Alleinerziehende, Selbsthilfegruppen in verschiedenen umliegenden Regionen an.
Selbsthilfe heißt aber auch, sich informieren zu können, um zu verstehen, was warum in bzw. mit einem passiert. Dazu hat SEKIS Downloads zu verschiedenen Themen bereitgestellt, z.B. Rheuma verstehen, Epilepsie verstehen oder auch Diabetes verstehen.
Weitere Infos zu SEKIS finden Sie auch im Bereich Betreibliches Gesundheitsmanagement, hier unter "BGM: Hilfen & Angebote | Selbsthilfe"