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Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflicht

Als katholischer Träger von Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier nehmen wir unsere soziale und unternehmerische Verantwortung sehr ernst. Unser Handeln basiert auf christlichen Werten und dem Respekt für die Menschenrechte. Wir streben danach, ein Umfeld zu schaffen, in dem Ethik, Transparenz und gegenseitiger Respekt an oberster Stelle stehen.

In diesem Sinne haben wir nicht nur klare Leitlinien für unser tägliches Handeln entwickelt, sondern auch Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, potenzielle Missstände oder Verstöße gegen unsere Grundsätze sicher und vertraulich zu melden. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Vertrauens zu fördern, in der jede Stimme gehört wird und in der wir gemeinsam an der stetigen Verbesserung unserer Organisation arbeiten.

Grundsatzerklärung

  1. Die gemeinnützige Trägergesellschaft katholische Kindertageseinrichtungen im Raum Trier mbH (katholische KiTa gGmbH Trier) wurde im Juni 2000 gemeinsam mit den Schwestergesellschaften katholische KiTa gGmbH Koblenz und katholische KiTa gGmbH Saarland gegründet. Hauptgesellschafter der katholischen KiTa gGmbH Trier ist das Bistum Trier. Mitgesellschafter sind alle Kirchengemeinden, die der katholischen KiTa gGmbH Trier die Betriebsträgerschaft für ihre Kindertageseinrichtungen (Kitas) übertragen haben.
     
  2. Wir, die katholische KiTa gGmbH Trier, sind Betriebsträger von derzeit 151 Kindertageseinrichtungen. Diese befinden sich auf dem Gebiet des Bistums Trier und im Zuständigkeitsbereich mehrerer Jugendämter (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Cochem-Zell, Landkreis Vulkaneifelkreis, Stadt Idar-Oberstein und Landkreis Birkenfeld). Wir beschäftigen mehr als 3.500 Mitarbeitenden. Beschäftigungsstätten im Ausland oder Kooperationsvereinbarungen mit im Ausland ansässigen Unternehmen gibt es nicht. [1] Zur Struktur unseres Unternehmens gehören neben den Kindertageseinrichtungen auch elf Gesamteinrichtungen. Mehrere Kitas in räumlicher Nähe sind in einer Gesamteinrichtung zusammengefasst. Geleitet werden diese jeweils von einer Gesamtleitung. Mehrere Gesamtleitungen arbeiten wiederum in Gesamteinrichtungs-Büros zusammen. Sowohl die Gesamteinrichtungen als auch die Gesamteinrichtungs-Büros fördern Synergieeffekte und tragen zur Sicherung und Weiterentwicklung unsere Qualität bei. Sie erfüllen pädagogische, konzeptionelle, personelle, finanzielle und administrative Aufgaben. Die Gesamtleitungen und Gesamteinrichtungs-Büros stellen die Vernetzung zwischen den Kindertageseinrichtungen und der Geschäftsführung mit der Geschäftsstelle in Trier sicher.
     
  3. Die katholische KiTa gGmbH Trier ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Wir unterstützen die Jugendämter bei der Verwirklichung ihres gesetzlichen Auftrags der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Unsere Arbeitsgrundlage bilden rechtliche wie auch gesetzliche Vorgaben des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich Kindertageseinrichtungen, das „Rahmenleitbild für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier“ und unser Trägerleitbild. [2] Als gGmbH unterliegen wir dem „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (GmbHG), darüber hinaus auch den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaft.

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[1] Hiervon teilweise ausgenommen ist ein Teil des Einkaufs im Bereich IT und Telekommunikation.
[2] Unser Leitbild

  1. Die katholische KiTa gGmbH Trier achtet die Würde der menschlichen Person. Sie ist grundlegendes Element unseres Handelns. Wir verstehen unseren Auftrag gemäß unserem Trägerleitbild („der Welt das Leben in Fülle zu bringen“) als Beitrag für eine gerechte Gesellschaft im Hinblick auf Kinder, ihre Familien, das soziale Umfeld der Kita und unsere Mitarbeitenden. Ebenso nehmen wir unsere Kooperationspartner und Lieferketten in den Blick.
     
  2. Die Achtung der Menschenrechte ist ein immanenter Grundwert der katholischen KiTa gGmbH Trier und ihrer Geschäftsführung. Damit verbunden ist auch der Auftrag zur Wahrung der Schöpfung. Wir tragen Sorge für den Erhalt der Schöpfung, denn Umwelt- und Menschenrechte sind miteinander verbunden. Wir bekennen uns zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte, die für unser Handeln als katholischer Dienstgeber und Betriebsträger von Kindertageseinrichtungen relevant sind. Wir stützen diese Grundsatzerklärung auf die Internationale Menschenrechtscharta,[3] die UN-Kinderrechtskonvention und die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
     
  3. Die katholische KiTa gGmbH Trier stellt sich auf allen Ebenen ihrer Verantwortung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Wir sind darauf bedacht, Menschenrechtsverletzung zu vermeiden bzw. nicht durch unser Handeln dazu beizutragen. Selbstverständlich achten wir bereits jetzt alle nationalen arbeitsrechtlichen und bundeslandspezifischen gesetzlichen Vorschriften, die auf unseren Geschäftsbereich als Betriebsträger von katholischen Kindertageseinrichtungen und als katholischer Dienstgeber Anwendung finden. Wir konzentrieren uns in dieser Grundsatzerklärung auf folgende Menschenrechte:

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[3] Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bildet zusammen mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte das Grundgerüst der Menschenrechtscharta.

  1. In unseren Kindertageseinrichtungen steht das Wohl, die Entwicklung, Bildung, Sicherheit und Gesundheit eines jeden Kindes im Mittelpunkt unseres Tuns. „Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit und Würde, mit all seinen Prägungen durch Familie und Umwelt gesehen, angenommen und wertgeschätzt.“ [4] Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten, die von Geburt an eigene Rechte haben. Die Orientierung an den in der UN-Kinderrechtskonvention niedergeschriebenen Rechten und die damit verbundene partizipative Ausrichtung sind zentrale Bausteine der pädagogischen Qualität in unseren Kitas. Dementsprechend gestalten die Kinder das Leben in ihrer Kita aktiv mit, bringen ihre Ideen, Anliegen und Beschwerden ein und werden entsprechend ihrer Entwicklung an Entscheidungen beteiligt. Kinderschutz und Kinderrechte sind in unseren Kitas wichtige Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit. Wir lehnen konsequent jede Form von Kinderarbeit ab. Die Stärkung der Kinderrechte sowie der gesetzlich geforderte Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) sind Grundlage jeder Betriebserlaubnis und werden von uns verbindlich und konsequent umgesetzt. Um die größtmögliche Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Kinder zu gewährleisten, erfüllen wir gewissenhaft gesetzliche und behördliche Vorgaben in unseren Einrichtungen. Das „Rahmenschutzkonzept zur Prävention gegen Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt an Kindern in katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier“ konkretisiert diese gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie die Vorgaben und die „Rahmenordnung – Prävention“ der deutschen Bischofskonferenz. Diese sind für uns ebenfalls bindend. Deshalb haben wir ein umfassendes System zur Präventionsarbeit gegen Gewalt aufgebaut. [5]

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  1. In unseren katholischen Kindertageseinrichtungen setzen wir uns für Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und engagieren uns gegen jede Form der Diskriminierung. Unsere Kitas sind für alle Menschen (Kinder und Familien) offen, unabhängig von ihren jeweiligen Diversitätsmerkmalen wie bspw. Geschlecht, Hautfarbe, Religion, etc.
     
  2. Wir achten stets auf die Einhaltung der Chancengleichheit und den Schutz vor Diskriminierung bei unseren Mitarbeitenden. Gleiches gilt für Ausschreibungs-, Einstellungs- und Beförderungsprozesse. Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind für uns bindend. Darüber hinaus gilt für uns als katholischer Arbeitgeber die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. [8] Sie ist die zentrale Rechtsquelle der katholischen Arbeitsverfassung in Deutschland. Ihre Artikel enthalten die kirchenspezifischen Grundlagen des Dienstes. Konkrete Bestimmungen im Arbeitsverhältnis für das Bistum Trier regelt die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier. [9]

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[8] Kirchliches Amtsblatt 01.01.2023 Nr. 17: Link (PDF)

  1. Wir achten das Menschenrecht auf Bildung und tragen durch unseren gesetzlichen Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern täglich aktiv zur Erfüllung dieses Menschenrechts bei. Bildung verstehen wir dabei als einen ganzheitlichen Prozess der Selbstbildung in Beziehung und Auseinandersetzung mit der eigenen Person, den Mitmenschen und mit der Umwelt. Wir setzen die „Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinlandpfalz“ um und füllen diese mit Leben. Durch unser Handeln fördern wir Kinder in ihrer Freiheit, sich persönlich zu entfalten und andere in ihrer freien Entfaltung zu achten. Die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien zum Wohl des Kindes ist ein wichtiges Prinzip unserer Arbeitsweise.
     
  2. Ebenso hat die persönliche und fachliche Weiterqualifizierung unserer Mitarbeitenden für uns einen hohen Stellenwert. Durch eine intensive Kooperation mit der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen im Caritasverband f. d. Diözese Trier e. V. [10], der pastoralen Begleitung des Bistums Trier [11] und unseren Fortbildungsanbietern nehmen wir Einfluss auf Inhalte und Formate von Qualifizierungsangeboten. Die Bedarfe werden partizipativ und zielgerichtet konzipiert, sodass stets die Möglichkeit besteht, sich interessen- und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Darüber hinaus verstehen wir uns als wichtigen Praxis-Lernort für die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. Wir haben umfassende Maßnahmen zur Begleitung und Qualifizierung implementiert, wozu auch die gezielte Förderung von Nachwuchsführungskräften gehört.

 

  1. Wir lehnen im Einklang mit der Würde einer jeden Person und der IAO-Kernarbeitsnorm jede Form von Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit ab. Das beinhaltet auch alle Formen moderner Sklaverei und des Menschenhandels. Wir achten das Recht unserer Mitarbeitenden, Arbeitnehmervertretungen zu gründen und beizutreten sowie das Recht, Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Dies ist in der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ festgeschrieben. Sie regelt auch die wechselseitigen Anforderungen und Erwartungen an Dienstgeber und Mitarbeitende, und bestimmt Grundsatzregelungen für das kollektive Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Für unsere Mitarbeitenden gilt zudem im konkreten Arbeitsverhältnis auch die „Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung“ (KAVO) für das Bistum Trier und die „Mitarbeitervertretungsordnung“ (MAVO). Die gesetzlichen Vorschriften zur Vergütung setzen wir um und sorgen für ein transparentes Tarifwerk (KAVO). Ebenso halten wir die Regeln zu Arbeitszeit, Ruhetagen, Urlaub und Mehrarbeit ein.
     
  2. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden sind für uns sehr wichtig. Wir halten gesetzliche Vorschriften zum Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz ein, insbesondere auch jene, die uns im Kita-Bereich betreffen. Wir haben Verfahren zur Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben implementiert. Ebenso setzen wir Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für unsere Mitarbeitenden um, so bspw. im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und unseres betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

  1. Wir achten die Privatsphäre unserer Mitarbeitenden wie auch die der Kinder und ihrer Familien. Die uns anvertrauten Daten schützen wir durch das Befolgen der kirchlichen und staatlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben auf allen Ebenen sowie durch Schulung unserer Mitarbeitenden. Wir erfüllen die Bestimmungen des „Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz“ (KDG) sowie der „europäischen Datenschutz-Grundverordnung“ (EU-DSGVO).[10]

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  1. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von der Geschäftsführung gesteuert und von den Abteilungsleitungen der Geschäftsstelle, den Gesamtleitungen und Standortleitungen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich mitgetra­gen und umgesetzt. Wir erwarten diese Sorgfaltspflicht von allen unseren Mitarbeitenden – auch in den Abteilungen der Geschäftsstelle, den Gesamtleitungs-Büros und in unseren katholischen Kindertageseinrichtungen. Gleichfalls erwarten wir von unseren Kooperations- und Vertragspartnern, dass diese die Menschenrechte respektieren und ebenfalls im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht achten.
     
  2. Für die katholische KiTa gGmbH Trier ist es sehr wichtig, die Arbeit in ihren katholischen Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der kirchlichen und gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Als großer Betriebsträger haben wir in vielen Bereichen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht bereits etablierte Richtlinien und Maßnahmen, die sich in unserem Qualitätsmanagementsystem (QMS) wiederfinden. Unsere Mitarbeitenden richten ihre Tätigkeit nach diesen Kriterien aus. Zu den QM-Regelungen gehören u. a. die Bereiche:
  • Bildungsverständnis, pädagogische Arbeit am Kind einschl. Zusammenarbeit mit Eltern/Familien
  • Prävention und Kinderschutz
  • interne und externe Audits zur Prüfung der eigenen [11] und gesetzlichen Anforderungen an eine Kindertageseinrichtung
  • Fehler(-kultur), Rückmeldungen und Beschwerdemanagement
  • Personal einschl. Personalentwicklung und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben u. a. Datenschutz, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Mitarbeitervertretung
  • Beschaffung und Einkauf
  • Kooperationen

  1. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden wie auch unsere Kooperationspartner, Vertragspartner, Eltern und Kinder, Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in unserem Unternehmen, durch unsere Kooperationspartner und in unseren Lieferketten zu melden. Die katholische KiTa gGmbH Trier nimmt alle Beschwerden auf und überprüft gewissenhaft die geäußerten Anliegen. [14] Dies erfolgt u. a. mit Instrumenten unseres wertorientierten Qualitätsmanagements. Als Firma schätzen wir konstruktive Rückmeldungen. Wir nutzen diese als kontinuierliche Verbesserungsmöglichkeit unserer Dienstleistung. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten wir Lösungen und überprüfen deren Umsetzung.

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  1. Ein wesentlicher Punkt der Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist die Kommunikation der Grundsatzerklärung. Wir informieren unsere Mitarbeitenden, Kooperations- und Vertragspartner sowie Lieferanten über diese Grundsatzerklärung. Unsere Mitarbeitenden sensibilisieren wir zu den verschiedenen Themen dieser Grundsatzerklärung im Rahmen unseres Qualitätsmanagements, der Audits und unterschiedlicher Fortbildungsmaßnahmen. Unsere Berichtspflicht erfüllen wir in unserem jährlichen Lagebericht als Teil des Jahresabschlusses.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Meldungen zu vermuteten Verstößen gegen Gesetze, Rechtsvorschriften, Richtlinien, sowie Regelverstöße gegen unternehmenseigene Richtlinien und Kodizes

Zusätzlich zu diesen Beschwerdewegen steht Personen, die mit der katholischen KiTa gGmbH Trier in beruflicher Beziehung stehen die Möglichkeit offen, Verstöße gegen Gesetze, Rechtsvorschriften, Richtlinien, sowie Regelverstöße gegen unternehmenseigene Richtlinien und Kodizes über eine Plattform „Hintbox“  (auch anonymen) anzubringen. Die Hinweise werden von unserem externen Beauftragten Herrn RA Prof. Dr. Martin Spaetgens streng vertraulich bearbeitet. Der Schutz der Hinweisgebenden steht dabei im Vordergrund. Gleichzeitig gilt für Betroffene die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Hinweise können auf dieser Plattform abgegeben werden: https://kita-trier.hintbox.de/

WICHTIG: lesen und befolgen Sie bitte die 9 Hinweise auf der Plattform, bevor Sie eine Meldung abgeben. Wir machen dort Angaben zum Kreis der Berechtigten, zu technischen Abläufen bei der Abgabe einer Meldung sowie zu deren Bearbeitung.

Sanaz Keuler

Sanaz Keuler

Assistentin der Geschäftsführung & Projekte und strategische Planung

Mario Zimmer

Mario Zimmer

Sachbearbeiter Themenbereich Nachhaltigkeit in den Schwerpunkten Berichtswesen & Bewirtschaftung